Offene Neutralität im Kopftuchstreit
Am 24. Juni entscheidet das Bundesverwaltungsgericht erneut im so genannten Kopftuchstreit auf Grundlage der neuen Gesetzeslage in Baden- Württemberg. Im September 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht ent- schieden, dass die Ablehnung einer Lehrerin allein wegen des Tragens eines Kopftuchs von der damaligen Gesetzeslage nicht gedeckt gewesen war.