Homoeheähnlich
aus: »Blätter« 5/2005
Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz erhielten gleichgeschlechtliche Paare 2001 mit der Homoehe die Möglichkeit, eine rechtlich kodifizierte Bindung einzugehen. Seitdem können sie wählen, ob sie die amtliche Form der Beziehung eingehen wollen oder nicht.