In bester Verfassung
aus: »Blätter« 11/2000
Das Problem hat eine Vorgeschichte. Am 29. Mai 1974 fällte das Bundesverfassungsgericht ein vielbeachtetes Urteil: Rechtsakte der EG seien am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes zu überprüfen, "solange" kein gleichwertiger geschriebener Katalog auf europäischer Ebene existiere.