Ausgabe November 2000

In bester Verfassung

Zur Verabschiedung der europäischen Grundrechte-Charta

Das Problem hat eine Vorgeschichte. Am 29. Mai 1974 fällte das Bundesverfassungsgericht ein vielbeachtetes Urteil: Rechtsakte der EG seien am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes zu überprüfen, "solange" kein gleichwertiger geschriebener Katalog auf europäischer Ebene existiere. 1) Diese Position effektiv umzusetzen, hätte die Gemeinschaft in schwere Gefahren gebracht, da sie die Einheitlichkeit des EG-Rechts und damit die Basis des Gemeinsamen Marktes erschüttert, möglicherweise sogar zerstört hätte. Dazu kam es freilich nicht. Am 5. April 1977 veröffentlichten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine "gemeinsame Erklärung", in der sie sich nachhaltig zum Schutz der Grundrechte bekannten, "die u.a. in den Verfassungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten definiert sind". 2)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) betonte in zahlreichen Entscheidungen, daß die Gemeinschaftsorgane Grundrechte zu beachten hätten. Inhaltlich stützte er sich dabei zunächst auf die "gemeinsamen Verfassungüberlieferungen" der Mitgliedstaaen 3), später auch auf die von den Mitgliedstaaten unterzeichneten völkerrechtlichen Verträge über den Schutz der Menschenrechte.

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Aktuelle Ausgabe Juni 2026

In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.

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