Die neue Zivildienstregelung
In den bundesdeutschen Medien ist die neue Zivildienst-Verordnung der DDR vom 8. Februar 1990 kaum zur Kenntnis genommen worden jedenfalls nicht als das, was sie ist: die fortschrittlichste diesbezügliche Regelung in der internationalen Staatenwelt. Mehr als die Hälfte der UN-Mitgliedstaaten haben eine allgemeine Wehrpflicht, doch nur in einer Handvoll Länder müssen Kriegsdienstverweigerer keine staatlichen Sanktionen befürchten. In der DDR besteht seit 1962 eine allgemeine Wehrpflicht. Bis zu Beginn des laufenden Jahres dauerte der Grundwehrdienst 18 Monate. Eine Verweigerung war nur aus religiösen Gründen zulässig (in den anderen Staaten des Warschauer Vertrages gab es in der Vergangenheit keinerlei Rechtsanspruch dieser Art).
Noch Anfang des Jahres berichtete dpa, daß die Zahl der Verweigerer in der DDR, die ihren Wehrdienst ohne Waffe als Bausoldaten absolvierten, bei jährlich 1000 bis 1200 liege. Allerdings waren in den zurückliegenden Jahren Kriegsdienstverweigerer, die pazifistische Öffentlichkeitsarbeit betrieben, immer häufiger ausgewiesen worden.
Andererseits gab es seit Herbst 1985 keine Prozesse mehr gegen Totalverweigerer. Ende 1989 erklärte DDR-Verteidigungsminister Hoffmann, daß der Grundwehrdienst von 18 auf 12 Monate verkürzt und ein Zivildienst von 18 Monaten Dauer eingeführt werden solle.