Ausgabe September 2000

Renten & Renditen

Die rot-grüne Regierung will die gesetzliche Altersversorgung deutlich beschneiden. Bereits mit der Rentenreform 1992 mußte die Versicherung Federn lassen: Umstellung der Rentendynamik von der Brutto- auf die Nettoanpassung, veränderte Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge für Lohnersatzleistungen (80% des zugrunde gelegten Bruttoentgelts), Kürzung bei der Berücksichtigung sogenannter beitragsfreier Zeiten (unter anderem wegen Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Wehrdienst und Krankheit) sowie angehobene Altersgrenzen. Vorbehaltlich einer grundsätzlichen Rentennovellierung hat die Regierungskoalition unlängst beschlossen, die Renten für dieses und das nächste Jahr nur noch in Höhe der Inflationsrate, also ohne reales Wachstum, anzupassen. Setzte sich die Bundesregierung mit ihren Rentenvorschlägen durch, und es sieht ganz danach aus, sänke das Niveau der heutigen Standardrente (Anfang 1999 lag es bei 71,6%) bis zum Jahr 2030 auf 63 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens, bis 2050 auf 54%. Dann erhielte ein Versicherter bei erreichten 45 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren und einem gleichzeitig erzielten Durchschnittsverdienst aller Versicherten kaum mehr als die Hälfte des verfügbaren Einkommens vergleichbarer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, nach heutigem Wert 1556 DM. Kaum mehr als die Sozialhilfe.

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