Wirtschaftsordnung und politische Willensbildung in EU und WTO
In dieser Abhandlung geht es um Teilaspekte eines Phänomens, das in aller Munde ist: die Globalisierung. Diese ist nicht nur ein selbsttätiger Vorgang wirtschaftlicher, technischer und kommunikativer Verflechtung sowie von Wanderungsströmen. Globalisierung wird politisch und institutionell gefördert und gestützt durch die Europäische Gemeinschaft (EG bzw. EU) und die Welthandelsorganisation (WTO). Die Mitgliedstaaten der EU sind beiden Organisationen ein- und untergeordnet. Es geht um diesen politischen und institutionellen Aspekt der Globalisierung und seine Auswirkungen für Wirtschaftsordnung und Demokratie in den EU-Staaten. Vorausgesetzt wird eine weitere Randbedingung des Vorgangs: Die Globalisierung der Finanzmärkte und deren Institutionalisierung im Internationalen Währungsfonds (IWF). Die IWF-Mitgliedschaft und die mit ihr verbundene freie Konvertierbarkeit der Währungen bedeuten für die Industriestaaten die Unterordnung ihrer Geldund Finanzpolitik unter die Bedingungen der internationalen Finanzmärkte. Eine viel weitergehende Unterordnung wird indes den Staaten abverlangt, die von den Krediten des IWF abhängig werden. Sie müssen ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik den Bedingungen des Währungsfonds unterwerfen, bis hin zur Übernahme eines leitenden IWF-Funktionärs als zuständigen Minister, wie dies unlängst in der Türkei geschah.