Auch nach den familienpolitischen Reformen der vergangenen Jahre ist Deutschland weiterhin zur Gruppe der konservativen Wohlfahrtsstaaten zu zählen. Letztere sind durch eine staatliche Familienpolitik gekennzeichnet, welche die traditionelle geschlechtsspezifische Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit vorrangig unterstützt. Doch allmählich scheint sich quer durch die Parteien die Erkenntnis durchzusetzen, dass dieses traditionelle Arrangement problematisch ist. Zum einen geht es an den tatsächlichen Wünschen der (potentiellen) Eltern – insbesondere der Mütter – vorbei, für die der gleichzeitige Wunsch nach „Familie“ und Berufstätigkeit häufig ein nicht überwindbares Dilemma darstellt. Zum anderen ist die Dominanz des Allein- oder Haupternährermodells vor allem für Familien in den unteren Einkommensklassen mit einem erheblichen Armutsrisiko verbunden. Im Zentrum der sich allmählich abzeichnenden Konturen der familienpolitischen Vorhaben der neuen Regierung stehen deshalb erstens das „Vereinbarkeits-“ oder „Betreuungsproblem“ und zweitens die explizite Zielsetzung einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Kindern.
Insbesondere in Westdeutschland herrscht in den ersten Lebensjahren der Kinder die elterliche Betreuung – vor allem durch die Mütter – vor, die sich zu diesem Zweck ganz oder teilweise aus der Erwerbstätigkeit zurückziehen.