Ausgabe September 2025

Flucht vor der Verantwortung: Lieferkettengesetze am Ende?

Minderjährige in einer Druckerei für Kleidung in Narayanganj, Bangladesch. Die Lieferkettengesetze sollen dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Zulieferer auf menschenrechtliche Risiken hin überprüfen, 19.7.2025 (Ziaul Haque / IMAGO / NurPhoto)

Bild: Minderjährige in einer Druckerei für Kleidung in Narayanganj, Bangladesch. Die Lieferkettengesetze sollen dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Zulieferer auf menschenrechtliche Risiken hin überprüfen, 19.7.2025 (Ziaul Haque / IMAGO / NurPhoto)

Der 11. September erinnert nicht nur an den Einsturz des World Trade Centers in New York, sondern auch an eine der schwersten Katastrophen in der Textilindustrie: den Brand in der Fabrik Ali Enterprises in Karatschi, Pakistan. 2012 starben dort 258 Arbeiter:innen einen grausamen Tod, der durch einfache Brandschutzmaßnahmen wie offene Treppenhäuser, zusätzliche Ausgänge oder klar gekennzeichnete Fluchtwege hätte verhindert werden können. Unterstützt von den NGOs European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Medico International klagten ein Überlebender und ein Hinterbliebener gegen den Textilkonzern KiK, den Hauptauftraggeber der abgebrannten Fabrik. Doch das Landgericht Dortmund wies die Klage 2019 wegen Verjährung ab – ohne dass die Verantwortung des deutschen Unternehmens für die Missstände bei seinem Zulieferer vor Gericht überhaupt verhandelt wurde.

Hätte es damals schon ein wirksames Lieferkettengesetz in Deutschland oder der EU gegeben, wäre KiK womöglich verurteilt und schadensersatzpflichtig geworden. Vielleicht wäre es gar nicht erst zu dem Brand gekommen, weil das Unternehmen aufgrund der Anforderungen des Gesetzes seine Zulieferer auf menschenrechtliche Risiken hin überprüft und entsprechende Präventionsmaßnahmen eingeleitet hätte. Doch weder 2012, als die Fabrik in Karatschi brannte, noch 2013, als die Textilfabrik Rana Plaza in Dhaka, Bangladesch, einstürzte und mehr als 1000 Menschen unter sich begrub, waren verbindliche Regulierungen zur Verantwortung deutscher und europäischer Unternehmen für die Herstellungsbedingungen ihrer Produkte in Kraft. Stattdessen standen freiwillige Maßnahmen zur sozialen Unternehmensverantwortung oder „Fair Trade“-Zertifizierungen im Vordergrund. 

Heute ist das anders – noch. Denn Bundeskanzler Friedrich Merz sägt an dem 2021 verabschiedeten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und an der 2024 beschlossenen europäischen Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD). Sowohl das LkSG als auch die CSDDD beruhen auf den „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen, einem 2011 veröffentlichten gemeinsamen Referenzrahmen. Der Kern: Unternehmen müssen Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette übernehmen, statt sie an jene Zulieferer abzuwälzen, von deren niedrigen Arbeits- und Sozialstandards auch transnationale Unternehmen profitieren. Konkret bedeutet das, die Lieferkette auf menschenrechtliche Risiken zu überprüfen und Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Außerdem müssen Unternehmen sogenannte Beschwerdemechanismen für die Arbeiter:innen der Zulieferer sowie für andere Betroffene einrichten, die im Zusammenhang mit den Wirtschaftsaktivitäten Menschenrechtsverletzungen erfahren. Über diese und andere Bemühungen müssen Unternehmen jährlich öffentlich berichten – und, wenn sie gegen die Auflagen verstoßen, laut LkSG zumindest Bußgelder, laut EU-Richtlinie auch Schadensersatz an die Betroffenen zahlen. 

Nichts davon gefällt Friedrich Merz. So heißt es im Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“, dass das LkSG abgeschafft werden soll: „Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.” Bereits die Ampelkoalition hatte die im LkSG festgehaltene Berichtspflicht von Unternehmen verschoben. Zur Begründung führte sie die in den nächsten Jahren bevorstehende Umsetzung der EU-Richtlinie an: Es gelte, doppelte Berichtspflichten für Unternehmen nach unterschiedlichen Standards zu vermeiden. Öffentlich verhandelt wurde die Verschiebung jedoch im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, erhöhten Energiepreisen für Unternehmen und der schlechten Wirtschaftslage.

Laut LkSG hätten Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten ab 2023 über ihre Sorgfaltspflichten berichten müssen; ab 2024 wären dazu auch Unternehmen ab einer Größe von 1000 Beschäftigten verpflichtet gewesen. Doch stattdessen heißt es auf der Website des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass die Behörde „erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2026 das Vorliegen der Berichte nach dem LkSG sowie deren Veröffentlichung prüfen“ wird. 

Ob es dazu kommt, steht auf einem anderen Blatt, denn bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel im Mai 2025 wagte sich Merz deutlich weiter vor, als es der Koalitionsvertrag erlaubt: „Wir werden in Deutschland das nationale Gesetz aufheben”, sagte er in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Ich erwarte auch von der Europäischen Union, dass sie diesen Schritt nachvollzieht und diese Richtlinie ebenfalls aufhebt.“ Eingebettet wurde diese Forderung in Formulierungen zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, die von einer „viel zu groß gewordenen europäischen Regulierung” bedrängt werde. Ziel müsse sein, so Merz, „europäische Bürokratie ein Stück weit zurückzubauen”. 

»Bürokratieabbau« statt Rechte

In diesem Punkt sind sich Konservative und Wirtschaftsliberale, die seit Herbst 2024 noch mehr als in der vorherigen Legislaturperiode den Ton in der EU-Kommission angeben, einig. Bereits im Februar 2025 legte die EU-Kommission das erste ihrer sogenannten Omnibus-Pakete vor, deren Ziel „eine beispiellose Vereinfachung“ des Bürokratieaufwands von Unternehmen sein soll. Dabei wird der in vielen Fällen sicherlich sinnvolle Bürokratieabbau jedoch besonders häufig ins Feld geführt, wenn es um Klimaschutz, Arbeits- und Menschenrechte geht. So trifft das Omnibus-Paket unter anderem die EU-Taxonomie, das CO2-Grenzausgleichssystem, die Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen – und die CSDDD der EU. Die Vorschläge zur „Vereinfachung“ letzterer bedeuten jedoch nichts anderes als eine Entkernung ihrer eigentlichen Bedeutung: Die Sorgfaltspflichten sollen „vereinfacht” werden und sich nicht mehr auf die gesamte Wertschöpfungskette beziehen, wie es die EU-Richtlinie aktuell vorsieht, sondern, ähnlich wie das deutsche LkSG, „vor allem gegenüber direkten Geschäftspartnern gelten“. Der Anwendungsbereich – also ab welcher Unternehmensgröße die EU-Richtlinie gilt – sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens sollen zugunsten von Unternehmen verschoben werden. Laut einem Vorschlag des EU-Rats soll die Anwendung der CSDDD auf Unternehmen ab 5000 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro beschränkt werden. Besonders kritisch ist jedoch, dass die zivilrechtliche Haftung gestrichen bzw. reduziert werden soll. Diese sah vor, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen europäische Unternehmen vor hiesigen Gerichten auf Schadensersatz verklagen können – und war damit einer der zentralen Punkte, in denen die EU-Richtlinie über das deutsche LkSG hinausging. 

Denn das LkSG basiert auf Verwaltungsrecht: Es entscheidet eine Behörde, nicht ein Gericht. Das Gesetz sanktioniert die mangelhafte Überprüfung und Dokumentation durch die Unternehmen, nicht den tatsächlich entstandenen Schaden. Somit erwächst für Betroffene auch kein Anspruch auf Schadensersatz. Sie können beim BAFA nur ein Prüfverfahren anstoßen. Ob sie danach noch informiert oder beteiligt werden, liegt im Ermessen der Behörde. Aus diesem Grund – und weil das deutsche Lieferkettengesetz nur für direkte Zulieferer gilt –, sprachen viele NGOs und Gewerkschaften bei der Verabschiedung des LkSG auch nicht von einem „Meilenstein”, sondern lediglich von einem „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Unternehmensverbänden und ihnen wohlgesonnenen Politiker:innen war es während des Gesetzgebungsprozesses immer wieder gelungen, relevante Passagen zu streichen oder abzuschwächen.

Umso größere Hoffnungen wurden in die EU-Richtlinie gesetzt, die in ihrer im Juni 2024 verabschiedeten Form über das deutsche Gesetz hinausgeht. Auch sie war das Resultat einer langen politischen Auseinandersetzung, nicht zuletzt innerhalb der Ampelkoalition, wobei die FDP immer wieder gegen die Richtlinie agierte. Trotzdem gelang es, die zivilrechtliche Haftung festzuschreiben: Überlebende und Angehörige sollten Unternehmen vor europäischen Gerichten verklagen und Schadensersatz einklagen können. Unterstützt durch Prozesskostenhilfe und erleichterten Zugang zu Unternehmensdokumenten wäre dies ein echter Fortschritt gewesen, auch wenn andere Forderungen von Menschenrechtsorganisationen in der EU-Richtlinie unberücksichtigt blieben, etwa die nach einer Umkehr der Beweislast: Betroffene müssen weiterhin selbst nachweisen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, anstatt dass Unternehmen nachweisen müssen, wie sie ihre Pflichten erfüllen. 

Verwässerung der EU-Richtlinie

Die Initiative Lieferkettengesetz, die sich gemeinsam mit mehr als 100 Organisationen für das Lieferkettengesetz in Deutschland eingesetzt hatte, leitete im Juni 2024, nachdem die CSDDD der EU beschlossen worden war, bereits ihre Auflösung ein. Um die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu begleiten, wollte die Initiative ihre Arbeit unter dem Dach des zivilgesellschaftlichen CorA-Netzwerks fortführen. Ein Jahr später ist jedoch klar, dass die NGOs stattdessen für den Erhalt der EU-Richtlinie kämpfen müssen: „Der politische Wind hat sich gedreht”, schreibt die Initiative Lieferkettengesetz auf ihrer Website. In einer Pressemitteilung vom Juni 2025 kritisiert sie scharf, dass die Position des EU-Rats sogar noch über den Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission hinausgeht: „Ginge es nach den Vorstellungen des EU-Rates, wären künftig in Deutschland mehr als 90 Prozent der derzeit erfassten Unternehmen von jeglicher gesetzlichen Verantwortung befreit. Dieses Vorgehen beschönigend als ‚Vereinfachung’ der Regeln zu rechtfertigen, ist schlicht zynisch.” 

Nach den Äußerungen von Friedrich Merz muss man gar um die ganze EU-Richtlinie bangen. Im Herbst 2025 sollen EU-Rat und Parlament in den Trilog-Verhandlungen mit der Kommission über deren Abschwächung verhandeln; im Frühjahr 2026 soll sie verabschiedet werden. Innerhalb der Großen Koalition in Deutschland gibt es bereits jetzt Streit darüber, wie sich die Bundesregierung in den Verhandlungen positionieren soll. 

Wie wirkt das Lieferkettengesetz? 

Dabei zeigt gerade die Textilbranche, warum ein starkes Lieferkettengesetz nötig ist. Mehr als 60 Millionen Menschen arbeiten weltweit in der Textilindustrie. Der Großteil der Beschäftigten sind Frauen, denen grundlegende Rechte wie Mutterschutz oder eine angemessene Gesundheitsversorgung vorenthalten werden. Gleichzeitig ist der Einsatz von Chemikalien, etwa beim Färben von Textilien, häufig gesundheitsgefährdend. Die Arbeitstage können 16 Stunden dauern, doch die Löhne reichen trotzdem nicht zum Leben. Überstunden werden nicht oder nicht ausreichend bezahlt; die Arbeitsbedingungen in den Fabriken sind äußerst hart. Auch am Anfang der Wertschöpfungskette, etwa in der Baumwollproduktion, herrscht Ausbeutung vor. Wird die EU-Richtlinie so abgeschwächt, dass die Sorgfaltspflichten nur noch für direkte Zulieferer greifen, bleibt der Schutz etwa der Baumwollpflücker:innen außen vor.

Dabei hat das LkSG bereits jetzt den Möglichkeitshorizont für die Durchsetzung unternehmerischer Verantwortung erweitert – und gezeigt, in welche Richtung es gehen kann. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes haben die NGOs Inkota und die Kampagne für Saubere Kleidung untersucht, wie Unternehmen aus der Bekleidungs- und Schuhbranche die neuen Berichtspflichten umsetzen. Obwohl die Bundesregierung Sanktionen bei ausbleibender Veröffentlichung mehrfach verschoben hat, legten bis Juli 2024 immerhin sieben Unternehmen – darunter Adidas, KiK und Zalando – freiwillig ihre Berichte vor. Die NGOs wollten wissen: Zeigt das Gesetz bereits Wirkung, und wie ernst nehmen die Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten? Die Analyse offenbart: Zwar führen alle untersuchten Firmen Risikoanalysen durch und benennen Lohndumping, Zwangsarbeit oder eingeschränkte Gewerkschaftsfreiheit, doch die analytische Tiefe der Berichte fällt sehr unterschiedlich aus. Präventionsmaßnahmen wie Schulungen, Audits oder Anpassungen von Einkaufspraktiken werden zwar angeführt, aber häufig ohne klaren Bezug zu den konkreten Risiken. 

Besonders kritisch sehen die NGOs, dass keine der Firmen eine Wiedergutmachung für betroffene Arbeiter:innen vorsieht. Abhilfemaßnahmen beschränken sich meist auf die Prävention künftiger Verstöße und sehen keine Entschädigungen für bereits erfolgte Menschenrechtsverletzungen vor. Insgesamt zeigen die Berichte jedoch, dass das LkSG Bewegung in die Branche bringt und einen gewissen Standardisierungs- und Vergleichseffekt erzeugt. Zugleich machen die NGOs deutlich, dass sowohl das Gesetz selbst als auch das Berichtsformat nachgeschärft werden müssen: von klareren Vorgaben zu Risikoanalysen über die verpflichtende Veröffentlichung aller Berichte bis hin zu Vorgaben für wirksame Abhilfemaßnahmen. Der Blick auf die Berichte aus der Textil- und Schuhindustrie verdeutlicht, wie groß die Kluft zwischen formaler Gesetzeserfüllung und tatsächlicher Verbesserung der Arbeitsbedingungen noch ist – und wie entscheidend die EU-Richtlinie ist, um verbindliche Standards europaweit durchzusetzen. Lieferkettengesetze sind ein politisches Druckmittel, das Arbeiter:innen und Gewerkschaften ein Werkzeug für transnationale Kämpfe an die Hand gibt. Doch in Deutschland und der EU steht die Entlastung für Unternehmen im Vordergrund. Die Brandkatastrophe von Karatschi vor 13 Jahren hat die Debatte über die Arbeitsbedingungen in den Lieferketten ins Rollen gebracht. Ausgerechnet jetzt verblasst die Erinnerung daran wieder. 

Aktuelle Ausgabe November 2025

In der November-Ausgabe ergründen Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey die Anziehungskraft des demokratischen Faschismus. Frank Biess legt die historischen Vorläufer von Trumps autoritärer Wende offen – ebenso wie die Lebenslügen der Bundesrepublik. Daniel Ziblatt zieht Lehren aus der Weimarer Republik für den Umgang mit den Autokraten von heute. Annette Dittert zeigt, wie Elon Musk und Nigel Farage die britische Demokratie aus den Angeln zu heben versuchen. Olga Bubich analysiert, wie Putin mit einer manipulierten Version der russischen Geschichte seinen Krieg in der Ukraine legitimiert. Ute Scheub plädiert für die Umverteilung von Wohlstand – gegen die Diktatur der Superreichen. Sonja Peteranderl erörtert, inwiefern sich Femizide und Gewalt gegen Frauen mit KI bekämpfen lassen. Und Benjamin von Brackel und Toralf Staud fragen, ob sich der Klimakollaps durch das Erreichen positiver Kipppunkte verhindern lässt.

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