In ihrem Sterbejahr war die DDR mit 137 Staaten durch mehr als 2 600 bilaterale Verträge verbunden. Sie war Teilnehmer von etwa 600 multilateralen Verträgen und Mitglied der meisten internationalen Organisationen universellen Charakters. Was ist aus diesen Verträgen, Partner- und Mitgliedschaften geworden? Für die Mitgliedschaften in internationalen Organisationen und Partnerschaften in multilateralen Verträgen ist die Frage relativ einfach zu beantworten. Sie wurden mit dem 3. Oktober 1990 beendet.
So teilte der Ministerpräsident der DDR am 27. September 1990 dem UNO-Generalsekretär mit, daß mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik "die völkerrechtlichen Voraussetzungen für ein Fortbestehen der Mitgliedschaft der Deutschen Demokratischen Republik in der Organisation der Vereinten Nationen und in anderen zwischenstaatlichen Organisationen" 1) entfallen. Die bisherigen Partnerschaften der BRD würden gesamtdeutsch weitergeführt. Art. 11 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 (im folgenden: EV) sah vor: Die Verträge der BRD, "einschließlich solcher Verträge, die Mitgliedschaften in internationalen Organisationen oder Institutionen begründen", sollen "ihre Gültigkeit behalten und die daraus folgenden Rechte und Verpflichtungen sich... auf das [Beitrittsgebiet - G.S.] beziehen".