Er kann sich nicht einmal ein bißchen Ruhe gönnen, weil dem seit einem halben Jahrhundert Menschenopfer fordernden und seelische Wüsten schaffenden Kalten Krieg zwischen Deutschland-West und Deutschland-Ost der Brennstoff auszugehen droht.
So mußte er gerade wieder einmal durch den hierfür besonders geeigneten und bewährten (ehedem "schwarz" genannten) Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Nachschub herankarren lassen. Am 24. Oktober 1996 erging der Beschluß, durch den die Verfassungsbeschwerden von drei früheren Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats der DDR (Albrecht, Keßler, Streletz) gegen ihre strafgerichtliche Verurteilung wegen Totschlags im Zusammenhang mit dem Grenzregime der DDR und die Verfassungsbeschwerde eines früheren Angehörigen der DDR-Grenztruppen gegen seine strafgerichtliche Verurteilung wegen Totschlags eines DDR-Flüchtlinge zurückgewiesen wurden. 1) Der Senat hat damit den Weg freigemacht zur Fortsetzung der strafrechtlichen Abrechnung mit Land und Volk der DDR, die nun mal herhalten müssen, weil es den Staat DDR nicht mehr gibt - und obwohl dieser, als es ihn noch gab, auch nicht herhalten mußte.