Ausgabe Dezember 1997

Halbsouveräne Wohlfahrtsstaaten

Soziale Sicherung in der europäischen Mehrebenen-Politik

Untersuchungen europäischer Sozialpolitik gehen im allgemeinen von einem minimalistischen Verständnis der Bedeutung des Einflusses der EU aus. 1) Der souveräne Nationalstaat erlaubt der EU nicht, so das Hauptargument, eine wichtige Rolle in der Sozialpolitik zu spielen. Die Union sei auf den Aufbau des Gemeinsamen Marktes ausgerichtet, und sie überlasse die Sozialpolitik dem bürgerorientierten Nationalstaat, dessen Souveränität rechtlich nicht berührt werde, wenn sie auch durch die zunehmende wechselseitige Abhängigkeit der Volkswirtschaften indirekt betroffen sein möge. Wir sind anderer Auffassung: Im Prozeß der Europäischen Integration wurden im sozialpolitischen Bereich sowohl die Souveränität (also die alle anderen Autoritäten ausschließende Rechtsetzungsgewalt) als auch die Autonomie (also die faktische Fähigkeit, den nationalen Raum selbständig auszugestalten) der Mitgliedstaaten ausgehöhlt.

Je umfassender Sozialpolitik verstanden wird, desto klarer können wir eine aktive Rolle der Europäischen Union (EU) ausmachen, sei es beim Umgang mit Einwanderung, regionaler Ungleichheit oder schrumpfenden Wirtschaftssektoren, beispielsweise der Landwirtschaft.

Dezember 1997

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