Von der doppelten Staatsbürgerschaft zum Einwanderungsgesetz
"Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das ehrlich und nüchtern zu sagen, ist bisher von höchster Stelle versäumt worden." Das schrieb die "Welt" vor 35 Jahren. Es war eine Antwort auf die landesweite Debatte "Bringen Gastarbeiter Mord und Totschlag in friedliche Städte?" Messerscharf analysierte die Zeitung: "Die einwanderungspolitischen Versäumnisse sind mit schuld am Unbehagen derer, die sich mit Gastarbeitern nicht anfreunden können." 1999, dreieinhalb Jahrzehnte später, hat die Bundesrepublik endlich den Quantensprung vollzogen. Am 7. Mai verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der FDP die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts - gegen die Stimmen von CDU und CSU und fünf Millionen Unterschriften, die die Union gegen die Neureglung bis heute gesammelt hat. Die rot-grüne Bundesregierung löste damit ein Versprechen ein. Deutschland hat endgültig den Abschied von dem seit 1913 gültigen Prinzip des ius sanguinis (Blutsrecht) vollzogen, es mit weiteren Elementen des ius soli (Geburtsortprinzip) angereichert.
Es war die längst überfällige Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts, eine Annäherung an (west)europäische Standards.