Beschluss des Deutschen Bundestags zum Import embryonaler Stammzellen vom 30. Januar 2002 (Wortlaut)
In ihrem Zweiten Zwischenbericht vom 12. November 2001 kam die Bundestags-Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" zu dem Ergebnis, dass der Import embryonaler Stammzellen unter einer ethischen Abwägung, die darin das geringere Übel sieht - "minus malum"-Abwägung - tolerierbar sein. In der Abstimmung des Bundestags am 30. Januar 2002 lagen drei Gruppenanträge vor, von denen sich der Antrag durchsetzte, der dieser Linie folgte und für eine Importerlaubnis unter "engen Voraussetzungen" plädierte (BT-Drs. 14/8102). Wir dokumentieren den Beschluss im Wortlaut. - D. Red.
Keine verbrauchende Embryonenforschung: Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich verbieten und nur unter engen Voraussetzungen zulassen
Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die biomedizinische Forschung ist dabei, auf breiter Front unser Wissen über den Menschen zu erweitern. Fortschritte in der Genomforschung, in den Neurowissenschaften, in der Entwicklungs- und Zellbiologie bringen neues Wissen, das unser Verständnis der Entstehung und des Verlaufs von Krankheiten vertieft. Dieses Wissen führt zugleich zu neuen Anfragen an unser Verständnis von verantwortlichem Umgang mit neuen diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten und an den Umgang mit ungeborenem Leben.