1998, Rot-Grün war bereits gewählt, aber noch nicht im Amt, da stand eines schon fest: Diese Regierung würde gegen geltendes Völkerrecht verstoßen. Unmittelbar nach der Wahl war die Regierung vom damaligen US-Präsidenten Clinton dazu vergattert worden, am absehbaren Jugoslawien-Krieg teilzunehmen, dem ersten Krieg einer Bundesregierung – noch dazu ohne UN-Mandat. Die Regierung Schröder fügte sich in vorauseilendem Gehorsam, ohne ernsthaften Widerspruch zu wagen. Schließlich hatte die Regierung Kohl, insbesondere der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe, auch gezielt auf die Kriegsbeteiligung hingewirkt. So kam es am 16. Oktober 1998 zu einem Novum in der Parlamentsgeschichte der Bundesrepublik: Drei Wochen nach der Bundestagswahl und noch vor Konstituierung der neuen Regierung beschloss der alte Bundestag in einer Sondersitzung den „Aktivierungsbefehl“: Von 580 Abgeordneten billigte eine ganz große Koalition von 500 MdBs die Bereitstellung von 14 Kampfflugzeugen und 500 Soldaten der Bundeswehr für den geplanten NATO-Einsatz.
Sieben Jahre und eine Große Koalition später drohen sich die Ereignisse zu wiederholen: Handelte es sich jedoch 1998 um einen verfassungs- und völkerrechtswidrigen Militäreinsatz, geht es heute um die Frage von verfassungsund menschenrechtswidrigen Undercover- und Geheimdienst-Maßnahmen.