Ausgabe April 2006

Integration ins Recht

Zwangsheiraten, arrangierte Ehen und „Ehrenmorde“ zeigen, wie wenig manche Migranten in der pluralistischen Moderne angekommen und in die deutsche Gesellschaft integriert sind. Doch anders als Baden-Württembergs „Muslim-Test“ für die Einbürgerungswilligen aus den 57 Staaten der Islamischen Konferenz suggeriert,1 betrifft dieses Problem auch Russlanddeutsche und die meisten in agrarischen, konservativen Kulturen vor allem des östlichen Mittelmeerraums Sozialisierten, deren Verhältnis zur Moderne und ihrem Verständnis von Ehe, Familie, (Homo-)Sexualität und Gleichberechtigung der Frau zumindest gebrochen ist. Allerdings handelt es sich bei Ersteren zumeist um Aussiedler und damit um Menschen deutscher Volkszugehörigkeit bzw. ihre Ehepartner oder Nachfahren (Art. 116 Abs. 1 GG); eine Überprüfung ihrer Einstellung zur deutschen Verfassung ist daher nicht zulässig. Sind es Unionsbürger im Sinne von Art. 17 Abs. 1 EGV, erübrigt sich ein Test, da die Einbürgerung wegen der umfangreichen Rechte aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht unnötig ist. Bei den Privilegierten, Aussiedlern und Unionsbürgern kann deshalb nur auf die tatsächliche Integration, die Einordnung in die Gesellschaft gehofft werden.

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Aktuelle Ausgabe Juni 2026

In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.

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Mit ihren Interventionen in Venezuela und Iran ist die zweite Trump-Regierung zu einem Frontalangriff auf das Völkerrecht übergegangen – und im Inneren der USA höhlt sie den Rechtsstaat immer weiter aus. Das oft opportunistische Verhalten europäischer Regierungen gegenüber Trump schwächt die internationale Ordnung zusätzlich.

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Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in Deutschland eine intensive Debatte über die Notwendigkeit einer Wehrpflicht ausgelöst. Dabei werden die ideengeschichtlichen Grundlagen der Wehrpflicht von ihren Gegnern regelmäßig verkannt, nämlich Republikanismus und Egalitarismus.

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