Ausgabe Juli 2008

Internationaler Strafgerichtshof: Erfolge und Defizite

Zum zehnten Jahrestag des Römischen Statuts

Vor zehn Jahren wurde in Rom die Gründung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beschlossen. Dessen „Römisches Statut“ trat am 1. Juli 2002 in Kraft; im Frühjahr 2003 konnte das Gericht seine Arbeit aufnehmen. Damit erfüllte sich eine Forderung, die schon 1872 Gustave Moynier, damaliger Präsident des Internationalen Roten Kreuzes, als notwendige Voraussetzung der Befolgung völkerrechtlicher Konventionen formuliert hatte: Er plädierte für einen ständigen Welt-Strafgerichtshof, der gerade auch politische und militärische Machthaber für schwerste Menschenrechtsverletzungen persönlich zur Verantwortung ziehen sollte, um damit die herrschende Straflosigkeit zu beenden und abschreckend zu wirken. Die Täter sollten sich in Zukunft nirgendwo mehr sicher fühlen. 1

Heute sieht sich der IStGH großen Erwartungen und ebenso weit verbreiteten Zweifeln gegenüber, ob seine Instrumente und die Unterstützung der Völkergemeinschaft ausreichen, die hohen Ziele – die Verfolgung und Vermeidung schwerer Menschenrechtsverletzungen – tatsächlich zu erreichen. Das spiegeln nicht zuletzt die Medien wider, die in jüngster Zeit im Zusammenhang mit Kriegen, Konflikten und Menschenrechtsverletzungen häufiger über den IStGH berichten.

So hat etwa die weltweite Empörung über das Verhalten der Militärjunta von Birma/Myanmar, die seit dem Taifun Nargis im Mai d.J.

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