Anfang März 1990 hat der rot-grüne Senat in West-Berlin den Totalverweigerer Gerhard Scherer an die bundesdeutsche Wehrgesetzgebung ausgeliefert, trotz Protesten aus dem Umfeld der Alternativen Liste und zäher Öffentlichkeitsarbeit der in West-Berlin ansässigen Informations- und Aktionsstelle zur Totalverweigerung. Wer die Rechtsgleichheit West-Berlins mit der Bundesrepublik anstrebt, meint wohl, nicht anders handeln zu können. Ironie, daß sich der vormals christdemokratisch geführte Senat bei Abschiebungen von totalen Kriegsdienstverweigerern an bundesdeutsche Behörden auffällig zurückhielt. Scherer hatte im März 1987 seinen Zivildienst in Baden-Württemberg nach neun Monaten mit der Begründung abgebrochen, auch der Zivildienst sei eine Form des Kriegsdienstes. Im Dezember des gleichen Jahres verurteilte man ihn zu einer fünfmonatigen Haftstrafe wegen Dienstflucht, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Richter im Berufungsverfahren versagte ihm jedoch die Bewährung mit der Begründung, daß mit einer erneuten Straffälligkeit zu rechnen sei, da Scherer einer erneuten Einberufung nicht Folge leisten wolle. Die Auslieferung Scherers an eine bundesdeutsche Justizbehörde ist keineswegs nur eine einfache Amtshilfe. Sie bedeutet die Auslieferung des Bürgers einer Stadt mit entmilitarisiertem Status an die bundesdeutsche Wehrhoheit.