Die V-Leute-Problematik im Verbotsverfahren gegen die NPD
Vorbemerkung
Am 8. Oktober 2002 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht im Verbotsverfahren gegen die NPD die heikle Frage „erörtert“, inwieweit V-Leute „das Erscheinungsbild der Partei beeinflusst“ haben. Der bereits anberaumte Prozess war geplatzt, weil im Januar 2002 bekannt wurde, dass man dem Gericht hochbrisante Tatsachen verschwiegen hatte: Eine der geladenen „Auskunftspersonen“, ein hochrangiger Parteifunktionär, stand jahrzehntelang auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes. Indigniert hatte der Senat einstimmig alle Verhandlungstermine aufgehoben. Unterdessen purzelte aus den Verbotsanträgen ein V-Mann nach dem anderen. Karlsruhe forderte detaillierte Auskünfte über die Infiltration der NPD. Die Antragsteller lieferten zwar beredsame Schriftsätze, in denen sie beteuerten, beim Einsatz der V-Leute sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Sie beschlossen aber, über die Identität der noch nicht enttarnten Spitzel eisern zu schweigen. Diese Linie hielten sie auch während der peinlichen Befragung am 8. Oktober durch.
Ob und wie es in dem Verfahren gegen die NPD, das von Anbeginn fragwürdig war, weitergehen wird, darüber lässt sich nur spekulieren. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Das Verfahren wird wegen der Manipulationen des Verfassungsschutzes eingestellt.