Ausgabe April 2003

Das Berlusconi-Regime im Lichte des EU-Rechts

Mit Silvio Berlusconi feiert im Mai ein Regierungschef sein zweijähriges Dienstjubiläum, gegen den bis heute EU-Sanktionen diskutiert werden.1 Solche Maßnahmen sind aber nur dann denkbar, wenn bewiesene Verstöße gegen europäische Vertragsgrundsätze vorliegen. Deshalb war Österreich für solche Sanktionen von vornherein ein untaugliches Objekt, was bekanntlich der Schüssel-Haider Regierung eine Steilvorlage gegen das an sich ja berechtigte Anliegen der Union lieferte.

Denn im Verhältnis souveräner Staaten gilt grundsätzlich das Interventionsverbot. 2 Danach hat jeder Staat das Recht, sein eigenes Gesellschaftssystem frei zu wählen. Dazu gehört beispielsweise die Wahl zwischen einer parlamentarischen und Präsidialdemokratie3 oder auch Grundfragen der Staatsorganisation wie die etwa in Deutschland diskutierte Neuordnung der Föderalverfassung. Ebenso geschützt sind Wahlen und darauf folgende Regierungsbildungen inklusive Gesellschaftsmodelle und persönliche Eigenheiten ihrer Protagonisten. Dies gilt selbstverständlich auch für die Machtübernahme und schleichende „Kulturrevolution“ Berlusconis. Jede fremde Einflussnahme darauf ist eine verbotene Einmischung in innere Angelegenheiten. So entschied es der Internationale Gerichtshof in seinem berühmten Urteil Nicaragua vs. USA.

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In der November-Ausgabe ergründen Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey die Anziehungskraft des demokratischen Faschismus. Frank Biess legt die historischen Vorläufer von Trumps autoritärer Wende offen – ebenso wie die Lebenslügen der Bundesrepublik. Daniel Ziblatt zieht Lehren aus der Weimarer Republik für den Umgang mit den Autokraten von heute. Annette Dittert zeigt, wie Elon Musk und Nigel Farage die britische Demokratie aus den Angeln zu heben versuchen. Olga Bubich analysiert, wie Putin mit einer manipulierten Version der russischen Geschichte seinen Krieg in der Ukraine legitimiert. Ute Scheub plädiert für die Umverteilung von Wohlstand – gegen die Diktatur der Superreichen. Sonja Peteranderl erörtert, inwiefern sich Femizide und Gewalt gegen Frauen mit KI bekämpfen lassen. Und Benjamin von Brackel und Toralf Staud fragen, ob sich der Klimakollaps durch das Erreichen positiver Kipppunkte verhindern lässt.

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