Zwangsheiraten, arrangierte Ehen und „Ehrenmorde“ zeigen, wie wenig manche Migranten in der pluralistischen Moderne angekommen und in die deutsche Gesellschaft integriert sind. Doch anders als Baden-Württembergs „Muslim-Test“ für die Einbürgerungswilligen aus den 57 Staaten der Islamischen Konferenz suggeriert,1 betrifft dieses Problem auch Russlanddeutsche und die meisten in agrarischen, konservativen Kulturen vor allem des östlichen Mittelmeerraums Sozialisierten, deren Verhältnis zur Moderne und ihrem Verständnis von Ehe, Familie, (Homo-)Sexualität und Gleichberechtigung der Frau zumindest gebrochen ist. Allerdings handelt es sich bei Ersteren zumeist um Aussiedler und damit um Menschen deutscher Volkszugehörigkeit bzw. ihre Ehepartner oder Nachfahren (Art. 116 Abs. 1 GG); eine Überprüfung ihrer Einstellung zur deutschen Verfassung ist daher nicht zulässig. Sind es Unionsbürger im Sinne von Art. 17 Abs. 1 EGV, erübrigt sich ein Test, da die Einbürgerung wegen der umfangreichen Rechte aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht unnötig ist. Bei den Privilegierten, Aussiedlern und Unionsbürgern kann deshalb nur auf die tatsächliche Integration, die Einordnung in die Gesellschaft gehofft werden.
Mit ihren Interventionen in Venezuela und Iran ist die zweite Trump-Regierung zu einem Frontalangriff auf das Völkerrecht übergegangen – und im Inneren der USA höhlt sie den Rechtsstaat immer weiter aus. Das oft opportunistische Verhalten europäischer Regierungen gegenüber Trump schwächt die internationale Ordnung zusätzlich.