Das neue deutsche Gentechnikgesetz
Seit geraumer Zeit wird wieder intensiv über die Landwirtschaft diskutiert. Dies ist angesichts aktueller Entwicklungen auch kein Wunder: Schließlich zeigen sich die wohl größten Auswirkungen von Bevölkerungs- und Wohlstandswachstum gegenwärtig in der Ernährungsfrage. Aufgrund steigender Preise und zunehmender Verknappung der Lebensmittel, auch infolge gesteigerter Ansprüche und global wachsenden Fleischkonsums, wird der Ruf nach einer Ausweitung des Anbaus gentechnisch veränderter Lebensmittel immer lauter. Angesichts der aktuellen Hungerkrise in vielen Entwicklungsländern wird die sogenannte Grüne Gentechnik zunehmend als Möglichkeit genannt, den Hunger zu reduzieren. Dabei ist die Frage der Risiken und ihrer Haftung insbesondere auf internationaler Ebene noch immer weitgehend ungeklärt.
Auf der vierten UN-Konferenz zur Biologischen Sicherheit vom 12. bis 16. Mai 2008 in Bonn haben sich 147 Staaten nun immerhin darauf verständigt, dass Hersteller gentechnisch veränderter Organismen (GVO) für Schäden haften müssen, die durch den Einsatz von GV-Saatgut und GV-Nutzpflanzen entstehen. Rechtstechnische Einzelheiten zu den Haftungs- und Wiedergutmachungsregeln sollen in den nächsten zwei Jahren in weiteren Gesprächen von Juristen ausgearbeitet und ein internationales Haftungsabkommen soll auf der Nachfolgekonferenz im Oktober 2010 beschlossen werden.