Ausgabe August 2010

Das utopische Gefälle

Das Konzept der Menschenwürde und die realistische Utopie der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedet haben, beginnt in Artikel 1 mit dem Satz: „Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten geboren“. Auch die Präambel nennt Menschenwürde und Menschenrechte im selben Atemzug. Sie bekräftigt den „Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person“. Und auch im internationalen Menschenrechtsdiskurs und in der Rechtsprechung spielt die Menschenwürde heute eine prominente Rolle. Lassen Sie mich mit einem bekannten Beispiel beginnen.

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde hat die deutsche Öffentlichkeit im Jahre 2006 beschäftigt, als das Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag verabschiedete „Luftsicherheitsgesetz“ als verfassungswidrig zurückwies.

Das Parlament hatte damals das Szenario von „9/11“, also den terroristischen Angriff auf die Zwillingstürme des World Trade Centers, vor Augen; es wollte die Streitkräfte ermächtigen, in einer solchen Situation die in lebende Bomben verwandelten Passagierflugzeuge abzuschießen, um eine unbestimmt große Anzahl von gefährdeten Personen am Boden zu schützen. Aber nach Auffassung des Gerichts wäre die Tötung solcher Passagiere durch staatliche Organe verfassungswidrig.

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