Ein gutes Jahr ist es nun her, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufforderte, die Hartz-IV-Sätze zu korrigieren. Doch immer mehr droht die Debatte in dieser Sache – ungeachtet der erzielten Minimalergebnisse – zu einer unendlichen Geschichte zu werden. Geradezu grotesk mutet an, was sich seit Mitte Dezember des letzten Jahres im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag abgespielt hat. Erst glaubte unsere Bundesarbeitsministerin offenbar allen Ernstes, nachdem sie medienwirksam Adventskekse für die Ausschussmitglieder gebacken hatte, nun nichts mehr auf den Verhandlungstisch legen zu müssen, um zu einem Kompromiss mit der Opposition in der Frage der Hartz-IV-Regelsätze zu gelangen. Dann begann ein politisches Tauziehen, für das den Außenstehenden – insbesondere den Hartz-IV-Empfängern – jegliches Verständnis abgehen dürfte. Ein paar Euro mehr oder weniger für die Armen wurden von Seiten der Regierung geradezu zur Grundsatzfrage erhoben, obwohl noch vor kurzem, quasi über Nacht, gigantische Summen zur Rettung strauchelnder Banken bereitgestellt oder die Hotelbranche mal eben in Milliardenhöhe bei der Umsatzsteuer „entlastet“ worden waren.
Es währte nur sehr kurz: Das erst im Januar 2023 eingeführte Bürgergeld ist schon wieder Geschichte. Am 5. März beschloss der Bundestag zahlreiche Verschärfungen gegenüber Grundsicherungsbeziehenden.