Ausgabe Januar 2013

Hat das Grundgesetz ein Geschlecht?

Gender und Verfassungsrecht

„Wahlverwandtschaften“ – der Begriff ist eine gängige Metapher für unklare Verhältnisse. Goethes gleichnamiger Roman, der 1809 erschien, dreht sich um eine scheiternde Ehe. In ihm verhandelt Goethe den Konflikt zwischen regulierter Konvention und Leidenschaft, sehr vereinfacht gesagt, Geschichten zwischen Männern und Frauen. Wenn es heutzutage um Geschlechterverhältnisse geht, wird in deutschen Debatten mittlerweile oft der Begriff „Gender“ benutzt. Doch die Geschichte ist komplexer.

Die Wissenschaft steht immer vor der Aufgabe, die Öffentlichkeit über die Begriffe im besten Sinne aufzuklären; und insbesondere die Gender Studies können es sich als junge Bewegung in der Wissenschaft nicht leisten, ungenau zu sein. Das ähnelt der Situation von Frauen in klassisch männlichen Berufsfeldern: Was andere sich erlauben können, geht einfach nicht. Daher soll dieser Beitrag aufklären, was Gender im Recht bedeuten kann.

Schon Goethes Roman lässt sich mit Hilfe der analytischen Instrumente der Gender Studies besser lesen, thematisiert Goethe doch den Konflikt zwischen ratio und emotion, eine zutiefst vergeschlechtlichte Dichotomie.

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