Am 1. August 2013 wird es spannend: Ab dann gilt der Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Ob man ihn einlösen und damit Klagen der Eltern zu seiner Durchsetzung weitgehend vermeiden kann, beurteilen die dafür Verantwortlichen völlig unterschiedlich. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fürchten, dass der Rechtsanspruch vor allem in Großstädten nicht voll erfüllt werden kann, und selbst Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ging noch im März von rund 200 000 bundesweit fehlenden Plätzen aus.[1]
Erfolgsmeldungen verkündet hingegen das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen. Noch zu Jahresbeginn zeigte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sich bezüglich der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für NRW „sehr optimistisch“.[2] Ihre Familienministerin Ute Schäfer rühmte sich im März gar einer „Punktlandung“ beim Erreichen der Ausbauziele. Zu diesem Zeitpunkt lagen die jüngsten Bedarfsmeldungen der Jugendämter für das kommende Kita-Jahr vor und sie stimmten – man höre und staune – fast exakt mit dem Ausbauziel einer landesweiten Betreuungsquote von 32 Prozent überein.