Ausgabe März 2014

»Staatsaffären« einst und heut‘

Der sich am 16. Februar an der Tankstelle seines Vertrauens mit den einschlägigen Sonntagszeitungen eindeckte, konnte sich nur die Augen reiben ob dieses Doppelschlags: „Bild am Sonntag“ titelte „Bedingt regierungsfähig“ und der „Spiegel“ sekundierte brav: „Die Staatsaffäre“.

Was für eine Posse! Wie billig doch in diesem Lande heute eine Staatsaffäre zu haben ist – und der „Spiegel“ sein eigenes Tafelsilber verscherbelt! Denn natürlich assoziierte man unweigerlich die Mutter aller bundesdeutschen Staatskrisen, die „Spiegel“-Affäre.

„Bedingt abwehrbereit“ hatte das Hamburger Magazin am 8. Oktober 1962 getitelt und damit CSU-Verteidigungsminister Franz Josef Strauß auf den Plan gerufen, der ohnehin noch ein Hühnchen mit „Spiegel“-Chef Rudolf Augstein zu rupfen hatte. Wie gedacht, so getan: Strauß ließ Bundeskanzler Konrad Adenauer von einem „Abgrund von Landesverrat“ schwadronieren und setzte seinerseits Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Gang, der Augstein kurzerhand einbuchtete, für sage und schreibe 103 Tage Untersuchungshaft, ohne Rechtsgrundlage.

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