
Bild: Symbolbild Bürgerbeteiligung (IMAGO / Zoonar / scusi)
Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der Deutsche Bundestag im Juli 2023 einen Bürgerrat eingerichtet, zum Thema „Ernährung im Wandel“. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas betonte dabei, dass die parlamentarische Demokratie „frische Ansätze“ brauche, um „das Vertrauen zu stärken“.[1] Zivilgesellschaftliche Bündnisse und auch einzelne Ministerien hatten bereits zuvor bundesweite Bürgerräte ins Leben gerufen, seit 2019 waren es insgesamt sieben. Tatsächlich werden die Stärken direkter Bürgerbeteiligung schon so lange betont, wie es die repräsentative Demokratie gibt – und besonders in Krisenzeiten wie der unsrigen. Speziell Bürgerräte bieten vor allem dann Vorteile, wenn grundsätzliche Empfehlungen für politische Strategien und Ziele entwickelt werden sollen. Da sie sich aus der „Mitte der Bürgerschaft“ speisen, bilden sie idealerweise zusätzliche Legitimationskraft für die gewählten Volksvertretungen, gerade bei schwierigen Gesetzesverfahren. Das vielleicht bekannteste Beispiel: 2017 empfahl ein Bürgerrat in Irland dem Parlament, das Abtreibungsverbot aufzuheben. Durch diese Empfehlung konnte die hitzige Debatte im tief katholisch geprägten Irland entspannt werden, gesellschaftlicher Konsens wurde möglich.