Bild: Symbolbild (IMAGO / Hanno Bode)
Der Koalitionsausschuss wollte Tatkraft ausstrahlen, als er im Juni mit dem »Programm für Aufschwung und Beschäftigung« gleich ein ganzes Paket von Reformplänen vorstellte. Vor allem die darin enthaltenen Änderungen am Renten- und Steuersystem schafften es in die Schlagzeilen. Daneben plant die Koalition unter dem Stichwort des »Bürokratierückbaus« aber auch große Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Über das IFG können Bürger:innen, Journalist:innen und NGOs seit 20 Jahren ohne besondere Voraussetzungen Informationen und konkrete Akten von Regierung und Verwaltung anfordern. Davon ausgenommen sind schon jetzt zahlreiche Gegenstandsbereiche wie das Militär oder die Nachrichtendienste. Nun plant die Koalition, das Gesetz so umfassend zu ändern, dass eine effektive Inanspruchnahme der Informationsfreiheit verhindert werden könnte.1 Dieser Angriff auf ein zentrales demokratisches Instrument der Regierungs- und Verwaltungskontrolle ist besorgniserregend, gerade vor dem Hintergrund zunehmend autoritärer politischer Verhältnisse.
Auskunftsrechte ausgehöhlt
Die Koalitionsspitzen wollen die Auskunftsrechte nach dem IFG auf »natürliche Personen« mit einem »berechtigten Interesse« begrenzen. Was unter einem »berechtigten Interesse« zu verstehen ist, lässt das Papier im Unklaren.