Ausgabe Februar 2016

Bestraft die Freier!

Der Erfolg der skandinavischen Sexkaufverbote

Seit einiger Zeit wird in Deutschland wieder intensiver über den Umgang mit Prostitution und das Für und Wider der 2002 erfolgten Liberalisierung debattiert, in diesem Jahr soll das von Frauen- und Familienministerin Manuela Schwesig vorgelegte Prostituiertenschutzgesetz beschlossen werden.[1] Der vergleichende Blick auf das europäische Ausland kommt in der Diskussion allerdings viel zu kurz, obwohl man daraus eine Menge lernen könnte.

1998 führte Schweden als erstes europäisches Land ein Sexkaufverbot ein. Der Kauf sexueller Dienste kann seither mit einer Geldstrafe oder mit ursprünglich sechs und seit 2011 bis zu zwölf Monaten Gefängnis bestraft werden. 2008 folgten Norwegen und Island mit ähnlichen Gesetzen. Dieses sogenannte nordische Modell stellt einen weltweit neuartigen Ansatz zur Regulierung der Prostitution dar, der erstmals die strafrechtliche Aufmerksamkeit ausschließlich auf Nachfrager und Organisatoren der Prostitution richtet. Die Prostituierten hingegen machen sich in Norwegen bereits seit 1899 und in Schweden seit 1918 nicht mehr strafbar. Im heutigen nordischen Modell stehen ihnen zudem Ausstiegsprogramme und soziale Anlaufstellen zur Verfügung. Der Ansatz dahinter ist klar: Gegen die Strategie der Akzeptanz von käuflichem Sex als „Sexarbeit“ zielt das skandinavische Modell letztlich auf die Abschaffung der Prostitution.

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