Zum deutschen Umgang mit einem Menschenrecht
Nach 41 Jahren ist das Grundrecht auf Asyl wieder in der Diskussion, da - die Lasten, die durch die Aufnahme verursacht werden, nicht mehr zu tragen seien, - die geringe Anerkennungsquote das Recht in Mißkredit bringe, - dem Staat die Steuerungsmöglichkeiten für Einwanderung faktisch entzogen seien (Asyl als Zauberwort), - diese negativen Entwicklungen sich verstärken würden vor dem Hintergrund der Schaffung des europäischen Binnenmarktes und - diese Entwicklung von organisierten Schleppern zu Lasten der Gemeinschaft ausgenutzt werde, - die Verfassungsmütter und -väter die aktuelle Entwicklung nicht vorhergesehen hätten, ihr Bekenntnis zur Aufnahme politisch Verfolgter deshalb eingeschränkt werden müsse.
Parlamentarischer Rat
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates hatten bei ihrer Diskussion - entgegen vieler Behauptungen - große Flüchtlingsgruppen im Auge, als sie den Artikel 16 II 2 GG formulierten. Sie haben nicht über eine zahlenmäßige Beschränkung des Grundrechts diskutiert, was zeigt, daß sie das Asylgrundrecht nicht als Ausnahmefall sahen. Ebenso war die weltweite Flüchtlingsproblematik in ihrer Sicht. Es mußten nicht nur Deutsche wenige Jahre zuvor weltweit fliehen, seit dem Ersten Weltkrieg hatte sich die Weltflüchtlingsproblematik ständig verschärft 2).