Ausgabe März 1991

Wer entscheidet über den Einsatz der Bundeswehr?

Im Golfkrieg ist bundesdeutscher verfassungspolitischer Sprengstoff plötzlich brisant geworden, an dem seit vielen Jahren in juristischen Fachorganen und verstreuten politischen und publizistischen Beiträgen gearbeitet wurde, der aber durch die Bildung des gesamtdeutschen Staates eine ganz neue Relevanz gewonnen hat. Es geht um die Souveränität der BRD, also darum, wie die Restriktionen, die das Grundgesetz und die internationalen Vertrage der machtstaatlichen Entfaltung Deutschlands nach außen entgegensetzen, überwunden werden können. Prominentester Repräsentant dieser Linie war über viele Jahre Franz Josef Strauß 1). Dieses Problem verdient höchste politische Aufmerksamkeit, weil hier, über den Golfkrieg hinaus, entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt werden. Zum erstenmal in der Geschichte der BRD sind im Golfkrieg deutsche Truppenkontingente - in zunächst eher symbolischer Stärke - zu einem Kriegsschauplatz entsandt worden; und sie können jederzeit selbst in Kampfhandlungen verwickelt werden. Damit ist zugleich die Frage nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik auf höchster Dringlichkeitsstufe gestellt.

1. Das GG bestimmt, daß Streitkräfte "zur Verteidigung" aufgestellt werden. Jenseits dieses Zwecks dürfen sie "nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt" (Art.

März 1991

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