Der Zustand der öffentlichen Finanzen ist inzwischen durch eine Vielzahl von Sonderhaushalten, Spezialfonds und finanzpolitischen Verschiebebahnhöfen derart vernebelt worden, daß schon allein deshalb öffentliches Verständnis für Steuererhöhungen/Ausgabenkürzungen kaum zu erwarten ist. Daß die öffentliche Verschuldung zu hoch ist, wird fast unisono beklagt. Wer sich aber einen Überblick über die wirkliche Situation verschaffen will, der sieht sich einem fast unentwirrbaren Geflecht von Abgrenzungen und Definitionen gegenüber. Das Haushaltsprinzip der Klarheit ist in hohem Grade verletzt. Geht man vom laufenden Finanzierungsdefizit des Staates in der Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aus, so erreicht dieses 1992 schätzungsweise 95 Mrd. DM, nach 90 Mrd. DM 1991.
Zum "Staat" im Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zählen Bund, Länder, Gemeinden, einige Sondervermögen (wie z. B. der "Fonds Deutsche Einheit") und die Sozialversicherungen. In der Abgrenzung der Finanzstatistik, bei der - neben anderen Abweichungen - die Sozialversicherungen ausgeklammert bleiben, errechnet sich für 1991 ein Defizit der Gebietskörperschaften von 123 Mrd. DM, das 1992 nach den bislang vorliegenden Planungen auf 114 Mrd. sinken soll.