Ausgabe August 1994

Ärzte zwischen Ethik und Monetik

Die Bestechungsgelder, die an Herzchirurgen fließen, sind nur die kriminelle Spitze eines legalen Eisbergs. Chefärzte verdienen zusätzlich zu ihren BAT-I-Gehältem Millionen an den Privatpatienten und entziehen dafür ihre Arbeitskraft dem allgemeinen Versorgungsauftrag ihres Krankenhauses. Pharmareferenten verlassen keine Praxis oder Klinik, ohne nicht irgendein Mitbringsel hinterlegt zu haben, keine Fortbildungsveranstaltung endet ohne ein Buffet der Pharmaindustrie. Kassenärzte betreiben, mittlerweile computerunterstützt, eine Abrechnungsakrobatik, die aus dem kleinsten Zipperlein noch eine lohnende Krankheit macht. Wer kennt die Zahl der überflüssigen, allein aus materiellem Interesse durchgeführten Entfernungen von Mandeln, Blinddärmen, Gebärmüttern, die aus den gleichen Motiven veranlaßten Röntgen-, Ultraschall-, EKG-, EEG-Untersuchungen?

All das ist natürlich legal. Ist es aber auch legitim angesichts des hohen ethischen Anspruchs dieser Berufsgruppe? Die an die Öffentlichkeit gekommenen Betrugsfälle in Milliardenhöhe sind ohne den Verfall der Sitten, ohne die in Jahrzehnten gewucherte Kommerzialisierung ärztlicher Berufsausübung undenkbar; sie sind die logische, wenn auch kriminelle Konsequenz.

August 1994

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