Die Bestechungsgelder, die an Herzchirurgen fließen, sind nur die kriminelle Spitze eines legalen Eisbergs. Chefärzte verdienen zusätzlich zu ihren BAT-I-Gehältem Millionen an den Privatpatienten und entziehen dafür ihre Arbeitskraft dem allgemeinen Versorgungsauftrag ihres Krankenhauses.