Das Gutachten des Sachverständigenratsfür Umweltfragen
Im August 1990 wurde per Erlaß des Bundesumweltministers ein Rat von Sachverständigen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingesetzt, der den seit 1971 beim Innenministerium angesiedelten Rat ablöste. Der neue Rat kann in Eigeninitiative Gutachten und Stellungnahmen zu umweltpolitischen Themen erarbeiten oder vom Bundesumweltminister mit der Erstellung von Gutachten beauftragt werden. Vor allem aber soll er alle zwei Jahre ein Umweltgutachten für die Bundesregierung erstellen, in dem die Umweltsituation und die Bedingungen ihrer Entwicklung dargestellt und analysiert werden. Mit dem Umweltgutachten 1994 hat sich der Sachverständigenrat ein anspruchsvolles Ziel gesetzt 1). Vor der Beschreibung der Lage der Umwelt in Deutschland und der Analyse der Problemfelder Verkehr und Landwirtschaft wird in einer Grundlagenreflexion die Formel "dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung" als Leitbegriff für die "Umweltpolitik der Zukunft" eingeführt und konkretisiert.