Mülheim - Kärlich oder die unerträgliche Leichtfertigkeit der Standortfindung
Seit Anfang Mai beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit dem Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich. Es muß über die großräumigen Standortverhältnisse des KKWs urteilen. Anhand früherer Gerichtsentscheidungen, der verschiedenen Genehmigungen für das Kraftwerk und der zahlreichen Gutachten läßt sich nachvollziehen, daß frühe Fehleinschätzungen der geologischen Standortsituation zu den seit nun mehr als zwanzig Jahren dauernden Auseinandersetzungen um Mülheim-Kärlich führten. Das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich gilt als Pannenreaktor, denn die Anlage hat es nach ihrer Genehmigung im Jahre 1975 auf kaum zwölf Monate Betriebszeit gebracht. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahre 1988 ist sie überhaupt nicht mehr ans Netz gegangen, Offenbar liegen die Gründe, die dafür sorgten, daß das Kraftwerk bislang kaum Strom lieferte, aber ständige Wartungskosten verursachte, weniger in anlagentechnischen Pannen als vielmehr in juristischen Auseinandersetzungen.
Nun hat am 2. Mai vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine weitere unter den zahlreichen Gerichtsverhandlungen zu Mülheim-Kärlich begonnen.