Ergänzungsabgabe für Besserverdienende kontra Solidaritätszuschlag
Steuerpolitischer Fehlstart
Bei der Präsentation des Regierungsprogrammentwurfs der SPD am 18. März dieses Jahres ließ Rudolf Scharping in Abweichung vom vorgelegten Text die Öffentlichkeit wissen, die SPD wolle eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld mit deutlichen Freigrenzen für die Einkommensteuerzahler einführen. Dieser Vorschlag löste eine heftige Welle von Protesten aus. Die Springer-Presse warnte in düsteren Tönen vor "Scharpings Steuerhammer". Durch eine bis auf wenige Ausnahmen agitatorisch-simplifizierende Berichterstattung in den Medien drohte die steuerpolitische Diskussion in totale Konfusion umzuschlagen. Großteils wurde schlichtweg die Tatsache verdrängt, daß bereits mit dem "Gesetz zur Umsetzung des föderalen Konsolidierungsprogramm", das am 24. Juni 1993 in Kraft trat, ab 1995 ein Solidaritätszuschlag rechtsgültig ist. Die SPD-Vorschlag einer Ergänzungsabgabe, der sich lediglich nach der Höhe des Abgabesatzes und den Einkommensgrenzen unterscheidet, zielt letztlich nur auf einen Umbau des Solidaritätszuschlags und nicht, wie vielfach behauptet, auf die Einführung einer zusätzlichen Abgabe. Die nachfolgenden Hinweise gelten zum einen der Klärung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser beiden Abgaben.