Kollektive Kultur oder kulturelle Freiheit
Im deutschen Nationalismus bildeten Nation und Volk eine untrennbare Einheit. Das deutsche Volk, die Nation, war eine mystische Gemeinschaft seiner früheren, gegenwärtigen und zukünftigen Generationen, seiner Geschichte und Kultur. Zum deutschen Volk, einer überzeitlichen Abstammungs- und Kulturgemeinschaft, konnten daher keine Fremden gehören. Deshalb wurden schon im Reich Bismarcks Staatsbürger nichtdeutscher Herkunft, die Polen, Dänen oder Juden, von vielen nicht als vollwertige Deutsche akzeptiert. Im Nationalsozialismus schließlich wurde Deutschland von Fremden und Fremdem gesäubert. Die Überlieferungen des völkischen Nationalismus prägen auch heute noch das deutsche Staatsverständnis.
So vor allem durch Art. 116 GG, weicher Volksdeutschen, deren Vorfahren vor vielen Jahrhunderten aus deutschsprachigen Gebieten nach Osteuropa auswanderten, ein Anrecht auf deutsche Staatsbürgerschaft gibt.
Obwohl inzwischen in Deutschland 7 Millionen Ausländer leben, davon viele in der dritten Generation, darf Deutschland nach amtlicher Version kein Einwanderungsland werden. In einer Abstammungs- und Kulturgemeinschaft darf es keinen Platz für Menschen fremder Herkunft und Kultur geben. Das Modell einer auf blutsmäßige Abstammung gegründeten nationalen Gemeinschaft hat in Deutschland längerfristig wohl kaum eine politische Überlebenschance.