Ausgabe November 1995

Landminenkonvention: Moralische Luftnummer

Vom 25. September bis 13. Oktober sollte in Wien die UN-Überprüfungskonferenz zur "Anti-Minen-Konvention" stattfinden. Aber statt eine Verschärfung dieses 2. Zusatzprotokolls der UN-Konvention gegen "inhumane und unterschiedslos wirkende Waffen" (IWC) von 1980 zu beschließen, platzte die Konferenz am 12. Oktober. Rußland, Indien, die VR China und Mexiko waren nicht bereit, der Verhandlungsposition der westlichen Industriestaaten zuzustimmen.

Denn die westliche Linie hätte die Produktion und den Export von Billigminen aus "Drittweltstaaten" verboten, während der Westen quasi ein Monopol zur Produktion "intelligenter Minen" erhalten hätte. Künftig können die westlichen Industriestaaten auf ein Scheitern an den östlichen Großmächten verweisen, wenn sie mit ihrer Minenpolitik ins Kreuzfeuer geraten. Daß weder die Bundesrepublik, noch die USA oder der Konferentiator Frankreich ernsthaft auf eigene Minen verzichten wollen, wird kaum noch beachtet werden. Erst 49 der 65 Unterzeichnerstaaten haben das "Minenprotokoll" der UN-Konvention gegen "inhumane und unterschiedslos wirkende Waffen" seit November 1993 ratifiziert.

Das Protokoll verbietet den Einsatz von Antipersonenminen gegen Zivilisten. Nur solche Minen dürfen von den Unterzeichnerstaaten eingesetzt werden, die sich später selbst zerstören können.

November 1995

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