Ausgabe Oktober 1995

Schützt die Mehrheit!

Die Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kreuz-Verordnung des bayrischen Kultusministeriums war für jeden, der das Grundgesetz kennt, erstaunlich. Das Gericht hat wenn man von mißverständlichen Formulierungen in den "Leitsätzen" einmal absieht - nichts anderes gesagt, als was seit jeher dem Verfassungsverständnis entspricht. Aufgabe des Gerichtes war es in diesem Fall, das Recht einer Minderheit, jedenfalls in Bayern, durch sein Urteil zu schützen. Der Besuch der Grundschule ist obligatorisch. Die Mehrheit der Familien kann sich private Schulen, die Schulgeld kosten, nicht leisten. Der Staat aber hat nicht das Recht, ein Glaubenssymbol wie das Kreuz aufzuzwingen. Nur gegen diesen Zwang hat sich das Urteil gewandt. Die Anregung oder auch eine "Soll-Bestimmung" statt eines "Muß" wäre durchaus verfassungskonform gewesen. Der Rechtsstaat schützt die Minderheit, Mehrheiten brauchen diesen Schutz nicht. Zu den weitverbreiteten Mißverständnissen in unserer Gesellschaft gehört die Annahme, das Mehrheitsprinzip sei die einzige Norm sozialen Zusammenlebens. Schon mehrfach hat das BVG kleine Minderheiten gegen Bedrückung oder Verurteilung - auch durch Gerichte - in Schutz genommen. Die Urteile zur Bewertung des Tucholsky-Zitats "Soldaten sind Mörder" und der Sitzblockade von Mutlangen als "Nötigung" (Paragr.

Oktober 1995

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