Klarstellungen zur aktuellen Reformdebatte
Bei der Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) 1961 gingen die Gesetzgeber davon aus, daß rein materielle Leistungen ("Fürsorgerenten") im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung und des weiteren Ausbaus der Sozialversicherung in den Hintergrund treten würden. Tatsächlich ging die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLu) zwischen 1964 und 1970 zurück. Seither haben sich die Empfängerzahlen jedoch von knapp 750 000 (1970) auf über 3,1 Millionen im Jahr 1992 (alte Bundesländer) mehr als vervierfacht, wobei die Ausgaben auf mehr als das Zehnfache stiegen. Ursprünglich konzipiert als vorübergehende Einzelfallhilfe, soll sich die Sozialhilfe, so eine verbreitete Sicht, für mehr und mehr Menschen - insbesondere Arbeitslose, Alleinerziehende und Alte - zu einer Grundsicherung, genauer gesagt: einer "Grundversorgung auf Dauer" (Schneider 1989, S. 271) entwickelt haben.
Vor diesem Hintergrund wird seit Mitte der 70er Jahre mit unterschiedlichen Zielsetzungen über eine Reform der Sozialhilfe diskutiert.