Ausgabe September 1998

Die Kopftuchdebatte

Antrag der Republikaner im baden-württembergischen Landtag vom 9.Juni 1998 (Wortlaut)

Die Signalwirkung, die das Tragen eines Kopftuches heute hat, habe den Auschlag gegeben, erläuterte die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan ihre Entscheidung, die Referendarin Fereshta Ludin nicht in den Schuldienst zu übernehmen. Der Grund war: die deutsche Lehrerin afghanischer Herkunft hatte gegenüber den Schulbehörden darauf bestanden, als bekennende Muslimin auch im Unterricht ihr Kopftuch zu tragen. Jahre noch der französischen Schleier-Diskussion entfachte der Fall "Ludin" damit auch in Deutschland eine heftige Kopftuch-Debatte. Wir dokumentieren zunächst einen von der Fraktion der Republikaner in den Stuttgarter Landtag eingebrachten Antrag, der ein generelles Kopftuch-Verbot in Schulen und Hochschulen vorsieht, sowie die Stellungnahme des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport dazu. Es schließt sich der auszugsweise Abdruck des Protokolls über die 51. Sitzung des baden-württembergischen Landtags an, in der über den Antrag diskutiert und abgestimmt wurde. - D. Red.

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen 1. zu berichten,

1. welche rechtlichen Argumente die Landesregierung zwingen könnten, Lehrerinnen nach dem Referendariat in den Staatsdienst zu übernehmen, auch wenn diese als Symbol des Islams das Kopftuch tragen;

2. welche Gründe dafür sprechen, ein Symbol des Islams an deutschen Schulen zuzulassen, welches jedoch an türkischen Schulen streng verboten ist, und dessen Tragen zum Ausschluß einer Lehrerin vom Lehramt an Schulen in der Türkei führt;

3. welche sachlichen Gründe es gibt, in Deutschland Anhängern des Islams mehr Freiheiten zu gewähren als diese zum Beispiel im laizistischen Heimatland Türkei erhalten;

II.

1. das Lehrerdienstrecht dahin gehend zu präzisieren, daß das Tragen des Kopftuchs als Symbol des Islams im Unterricht eine unzulässige, einseitige, weltanschauliche und politische Stellungnahme darstellt;

2. ein sofortiges Verbot zum Tragen von Kopftüchern im Unterricht in öffentlichen Schulen und Hochschulen zu erlassen. Begründung Pressemitteilungen ist zu entnehmen, daß Kultusministerin Schavan durchaus bereit ist, Lehrerinnen, die Anhänger des Islams sind, in den Staatsdienst zu übernehmen, auch wenn diese während des Unterrichts das Kopftuch als Symbol des Islams tragen. Das bedeutet, Ministerin Schavan würde diesen Lehrerinnen Rechte einräumen, welche bei türkischen Staatsangehörigen das Heimatland dieser Lehrer ausdrücklich verbietet. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß eine zunehmende Islamisierung Deutschlands die Integration von Ausländern in unsere Gesellschaft mehr und mehr erschwert bzw. unmöglich macht, kann die Zustimmung zu kopftuchtragenden Lehrerinnen nicht leichtfertig aus falsch verstandener Toleranz erteilt werden. Unser EU-Nachbarland Frankreich hat die Regeln der Türkei übernommen und verbietet das Tragen von Kopftüchern in der Schule auch für Schülerinnen. Aufgrund der Untrennbarkeit von Weltanschauung und Politik im Islam widerspricht das demonstrative Tragen eines Kopftuchs als Symbol des Islams dem Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung für Beamte nach §72 Landesbeamtengesetz. Konsequenterweise muß deshalb das Lehrerdienstrecht entsprechend präzisiert werden.

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