Ausgabe September 1998

Vom innenpolitischen Zweck nicht gerechtfertigt

Kleine Chronik der Bemühungen des Bundestags-Immunitätsausschusses im Falle Gysi

In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen wird die "Nachricht" in Zeitungen und Zeitschriften verbreitet: Jetzt sei es - wirklich, tatsächlich, definitiv usw. - "erwiesen": Gregor Gysi habe als inoffizieller Mitarbeiter (IM) für die Staatssicherheit der DDR gearbeitet. Der Bundestags-Immunitätsausschuß hatte in der vorigen Legislaturperiode feststellen wollen, daß eine IM-Tätigkeit Gysis "nicht erwiesen" sei; er brachte das Verfahren aber nicht zu Ende. Nach der Wahl 1994 wurde ein zweites Feststellungsverfahren gegen den Anwalt eingeleitet. Das Verfahren zog sich in die Länge, so lange, daß im März 20 Persönlichkeiten darunter der Berliner Rechtsprofessor Uwe Wesel - an den Ausschußvorsitzenden schrieben: Erstens sei die Aktenlage im Fall Gysi "eindeutig", die gescheiterte Anwerbung und anschließende Überwachung des Anwalts gut dokumentiert, dagegen lägen weder eine IM-Bereitschaftserklärung noch ein IM-Bericht von ihm vor. Zweitens hätte der Bundestagsausschuß bereits im Juni 1996 über sämtliche Informationen verfügt. Was denn die Gründe für eine zweite Untersuchung und für deren Verschleppung bis in Wahljahr seien, wollten die Autoren wissen und sprachen von "politischem Mißbrauch solcher Verfahren".

September 1998

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