Beschluß des Internationalen Tribunals für das ehemalige Jugoslawien über die Prüfung der Anklageschrift und des Antrags auf entsprechende Anordnungen vom 24. Mai 1999 (Auszüge)
I. Einführung
1. Gemäß Artikel 19 des Statuts des Internationalen Tribunals und Vorschrift 47 der Prozeß- und Beweisvorschriften hat die Vertreterin der Anklage eine Anklageschrift gegen Slobodan Milosevic Milan Milutinovic, Nikola Sainovic, Dragoljub Ojdanic und Vlajko Stojiljkovic zur Prüfung vorgelegt. Jeder der Angeklagten wird der Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Art. 5 des Statuts wegen Verfolgung, Deportation und Mord beschuldigt. Ferner wird gegen jeden der Beschuldigten Anklage wegen Mordes als Verletzung der Kriegsgesetze und -gebräuche gemäß Artikel 3 des Statuts auf der Grundlage der Anerkennung als einer solchen Verletzung in dem gemeinsamen Artikel 3(1)(a) der Genfer Konventionen von 1949 erhoben.
(...)
5. Die Ereignisse, auf die sich diese Anklage bezieht, sollen zwischen dem 1. Januar und Ende April 1999 in der Autonomen Provinz Kosovo im Süden der Republik Serbien, einer Teilrepublik der Bundesrepublik Jugoslawien, stattgefunden haben. Zu Beginn des angegebenen Zeitraums waren fast 90% der Bevölkerung dieser Provinz Albaner, die übrigen Serben.
6.