Ausgabe August 1999

Die 630-Mark-Falle

Bis Ende März war geringfügige Beschäftigung sozialversicherungsfrei, also gleichermaßen frei von Beiträgen wie Ansprüchen an die Sozialversicherungen. Als geringfügig beschäftigt galt, wer weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitete und nicht mehr als eine bestimmte Summe verdiente. Zuletzt lag die Grenze dafür bei 620 DM im Monat (in den neuen Bundesländern 520 DM). Freilich waren geringfügige Beschäftigungsverhältnisse besteuert, wobei allerdings eine persönliche Steuerzahlung vermieden werden konnte, wenn der Arbeitgeber eine "Pauschalsteuer" von - zuletzt - 20% entrichtete. Aus Sicht von Unternehmen war die Abgabenlast also ungefähr die gleiche wie für normale Beschäftigungsverhältnisse: Der Beitragssatz für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse betrug etwas über 20%, also kaum mehr als der Betrag für die Pauschalsteuer. Arbeitnehmer hingegen hatten den Eindruck, daß geringfügige Beschäftigungsverhältnisse abgabenfrei waren, da sie "brutto für netto" erhielten. 1)

Anfang 1999 hatten etwa 5,5 Millionen Personen ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.

August 1999

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