Die 630-Mark-Falle
aus: »Blätter« 8/1999
Bis Ende März war geringfügige Beschäftigung sozialversicherungsfrei, also gleichermaßen frei von Beiträgen wie Ansprüchen an die Sozialversicherungen. Als geringfügig beschäftigt galt, wer weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitete und nicht mehr als eine bestimmte Summe verdiente.