Man weiß nicht, was schlimmer ist: Daß für die Verkündung des Urteils in dem Strafprozeß gegen Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber beim Bundesgerichtshof ein Tag wie der 8. November bewußt ausgesucht oder gar vereinbart wird - oder daß das Gericht, dienstfertig und dem Zeitgeist verfallen, das Datum instinktiv fand? Damit man am Tage darauf, wieder an einem jener deutschen 9. November, diesmal dem zehnjährigen Jubiläum des Falles der Mauer, Schlagzeilen wie diese in den Zeitungen lesen kann: "Krenz muss wegen Totschlags ins Gefängnis", oder: "Urteile gegen Krenz, Schabowski, Kleiber bestätigt - 'Totschlag in mittelbarer Täterschaft'"? Man muß nichts mit den drei Angeklagten im Sinn haben, wenn man sich von der kaum zufälligen zeitlichen Koinzidenz und den Zeitungsaufmachern des diesjährigen 9. November abgestoßen fühlt. Und man muß das auch nicht - wie Egon Krenz - "Siegerjustiz" nennen. Es ist auch so schlimm genug.
Das Jahr 1976 entpuppte sich als Krisenjahr für die DDR-Regierung, von dem sie sich nicht mehr erholen sollte. Schon vor der Ausbürgerung Wolf Biermanns sorgte der Feuertod des Pfarrers Oskar Brüsewitz für Unruhe.