Ausgabe Dezember 1999

Haftpflicht für Kriegswaffenexporte

Eine konkrete Utopie

Wenn die politischen Strukturen zu unbeweglich geworden sind, zu sehr Lobbyinteressen verpflichtet, um ein als dringlich erkanntes gesellschaftliches Problem politisch zu lösen, ist die Eröffnung des Klagewegs ein bewährtes Mittel der Abhilfe. Die USA mit ihrer Haltung gegenüber Handfeuerwaffen sind dafür ein prägnantes Beispiel. Ernüchtert vom unüberwindlich scheinenden Widerstand gegen eine Verschärfung der Waffengesetze wurden hier in den letzten Jahren zahlreiche Verfahren angestrebt, ersatzweise die Waffenhersteller für Verletzungen und Todesfälle haftbar zu machen. Zunehmend waren diese Versuche auch erfolgreich, so erfolgreich, daß etliche US-Staaten bereits über Gesetze brüten, solche Klagen gar nicht erst zuzulassen. Ein entscheidender Sieg vor Gericht ist im Februar diesen Jahres vor einem Bundesgericht in Brooklyn, New York, errungen worden. Im Sammelverfahren Hamilton vs. Accu-Tek wurden 15 Waffenhersteller erfolgreich verklagt, zuwenig gegen illegale Verwendungen ihrer Produkte unternommen zu haben. Und das Urteil kam zustande, obwohl sich in den meisten der vor Gericht verhandelten Fälle eine konkrete Tatwaffe keinem bestimmten Hersteller zuordnen ließ. Hier hafteten alle Unternehmen kollektiv, weil sie ähnliche Vertriebswege nutzten.

Dezember 1999

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