Ausgabe Februar 2000

Whistleblowing.

Zivilcourage am Arbeitsplatz

Der Begriff "Whistleblowing" kommt aus den USA und hat dort vor vielen Jahren Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden. 1) Von "Whistleblowing" spricht man vor allem dann, wenn Beschäftigte sich aus gemeinnützigen Motiven gegen ungesetzliche, unlautere oder ethisch zweifelhafte Praktiken wenden, die ihnen innerhalb "ihres" Betriebes oder "ihrer" Dienststelle bekannt geworden sind. Whistleblower widmen sich als Insider aus ihrer Organisation heraus vor allem Fragen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie der Sicherheit von Produktionsanlagen und anderer gefahrenträchtiger Einrichtungen; sie versuchen zudem, Korruption und Verschwendung in staatlichen und privatwirtschaftlichen Bürokratien aufzudecken. Sie lenken - allgemein gesprochen - die Aufmerksamkeit auf rechtlich oder ethisch fragwürdige Praktiken von Entscheidungsträgem, die Interessen von Bürgern oder der Allgemeinheit beeinträchtigen (können). Ins Deutsche läßt sich der Begriff des "Whistleblowing" (wörtlich: "die Pfeife blasen") vielleicht am ehesten mit der Wendung "Alarm schlagen" übersetzen.

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